Dienstag, 14. November 2017

Funktionsweise und Wartung der Heizung – ein Ratgeber

In Wien sind die meisten Wohnungen und Häuser mit einer zentralen Heizungausgestattet. Kohleheizungen stellen eine Belastung für die Umwelt dar und sie sind teuer. Auch der Aufwand ist deutlich größer als bei einer zentralen Heizung. Aus diesen Gründen wurden die alten Kohleheizungen in den meisten Gebäuden im Rahmen einer umfassenden Sanierung ersetzt.

Zentrale Heizungen werden auf verschiedene Weise betrieben. Neben Öl und Gas werden vor allem Neubauten mit Systemen ausgestattet, welche die zur Verfügung stehenden Erneuerbaren Energien berücksichtigen. Auf dieser Basis sind verschiedene neue Heizungssysteme in Wien entstanden. Die Wärmepumpe, Holzpellets und die Nutzung von Solarenergie macht es möglich, dass Besitzer von neuen Häusern als Selbstversorger weitestgehend unabhängig von einem Energielieferanten sind. Durch eine umfassende Sanierung kann dieser Zustand auch bei Altbauten erreicht werden.

Verschiedene Heizarten – ein System

Unabhängig davon, ob Sie eine ältere oder neuere Heizung in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung integriert haben, basieren alle Modelle auf dem gleichen System. In einem Raum des Hauses ist die Heizung installiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Selbstversorger ein modernes Wärmepumpensystem nutzen oder eine Erdgasheizung in Wien, die bereits ein Vierteljahrhundert als ist. Auch Fernwärme, die zur Beheizung großer Wohnkomplexe genutzt wird, basiert auf diesem System.

Durch den gesamten Wohnbereich ziehen sich Rohrleitungen, die von der zentralen Heizung abgehen. In jedem Raum, der beheizt werden soll, ist ein Heizkörper an die Rohrleitung angeschlossen. Durch das geschlossene System fließt Wasser.

Es wird auf eine bestimmte Temperatur erhitzt, die Vorlauftemperatur. Die Höhe ist von dem verwendeten System abhängig. Wenn Sie eine Fußbodenheizung nutzen, ist die Vorlauftemperatur niedriger als bei der Installation von klassischen Heizkörpern. Aus diesem Grund muss die Temperatur immer auf das jeweilige System abgestimmt sein.

Der Beitrag Funktionsweise und Wartung der Heizung – ein Ratgeber erschien zuerst auf Sachverständiger Blog.

Ihr Bausachverständiger in Salzburg

Schimmelbildung und Wasserschäden gehören nach wie vor zu Problemen, die durch einen schlechten Bau oder fehlende Abdichtungen entstehen können. Damit Ihnen dies nicht passiert, ist ein Bausachverständiger notwendig.

Ein Sachverständiger ist teuer? Zunächst kostet ein Bausachverständiger zwar etwas, dennoch sparen Sie sich mit meiner Hilfe eine Menge Geld, denn ich bin Ihr zuverlässiger und kompetenter Bausachverständiger in Salzburg und sorge dafür, dass Sie im Nachhinein nicht mit Problemen wie Schimmelbildung oder Wasserschäden zu kämpfen haben, welche Sie sehr viel Geld kosten würden.

Ich bin Ihr Bausachverständiger und Gutachter in Salzburg

Als Bausachverständiger bin ich bereits seit 25 Jahren tätig. Seit Februar 2015 bin ich gerichtlich zertifizierter und allgemein beeideter Sachverständiger, sodass ich Ihnen alle möglichen Leistungen rund um die Baubegleitung und Baubegutachtung anbiete. Ob Beton- und Stahlbau, Bodenbeschichtung oder Abdichtungen gegen drückendes Wasser und Feuchtigkeit: Mit mir an Ihrer Seite erhalten Sie ein umfassendes Leistungsangebot, welches ich Ihnen auch im Bereich Schwimmbäderbau anbiete. Hierbei bin ich Ihr Experte für das Abdichten von Schwimmbädern mittels Flüssigkunststoffbeschichtungen. Sie benötigen einen Experten für Negativabdichtungen, die Mauertrockenlegung, die Fehlersuche am Flachdach oder für Balkon- und Terrassenabdichtungen? Auch in diesen Fällen können Sie mich gerne kontaktieren.

Beauftragen Sie mich noch heute

Als Gutachter und Sachverständiger bin ich für die Befundaufnahme Ihrer Bauten immer für Sie da, lokalisiere und analysiere die Schadensstelle am bemängelten Gewerk. Gerne erstelle ich Ihnen ein Gutachten sowie einen Sanierungsplan und eine Kostenschätzung. Damit die Sanierungsmaßnahmen nicht zu teuer werden oder anderweitig den Rahmen sprengen, biete ich Ihnen zusätzlich eine begleitende Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen an. Nutzen Sie meine Expertise, denn ich helfe Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Know-how weiter, wenn Sie eine Immobilie erwerben und bereits vorab von mir beurteilen lassen möchten. Dabei wird der Wert der Immobilie ermittelt und der Bauzustand ordentlich dokumentiert. Auf diese Weise kann ich eventuell vorhandene Baumängel sofort erkennen und diese beheben lassen.

Weshalb Sie einen Bausachverständiger benötigen

Einen Gutachter oder Sachverständiger in Salzburg benötigen Sie dann, wenn eine Immobilie gebaut oder gekauft wird. Als Bausachverständiger ermittele ich den Wert Ihrer Immobilie und erstelle zusätzlich ein Gutachten. Damit alles so läuft, wie geplant, kontrolliere ich die Sicherheit während des Baus und bin außerdem bei der Abnahme dabei. Ich bin Ihre wichtige Planungshilfe, unterstütze die Planungsbüros und Architekten und sorge selbstverständlich dafür, dass die Bauordnung und die Bauvorschriften eingehalten werden. Zusätzlich kontrolliere ich für Sie, dass alle Arbeiten professionell und fachgerecht durchgeführt werden. Auf diese Weise müssen Sie mit meiner Hilfe nicht mit anschließenden Mängeln wie Wasserschäden oder Schimmelbildung leben, da diese frühzeitig vermieden werden. Auch behalte ich als Ihr Sachverständiger in Salzburg den Überblick über vertraglich vereinbarte Leistungen der Zimmermänner, Fliesenleger, Maurer oder Elektriker. Dazu gehört ebenso die Überprüfung, ob alle Gewerke ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Als Ihr Gutachter und Bausachverständiger erstelle ich ein Bautagebuch, in welchem der Baufortschritt stets dokumentiert wird. Auf diese Weise können wir Baumängel vermeiden, da wir permanent den Vergleich zwischen Bauvertrag und Bauzustand vor Augen haben. Sollte es Unstimmigkeiten geben, fordern wir die Handwerker selbstverständlich direkt zur Nachbesserung und Korrektur auf.

Der Beitrag Ihr Bausachverständiger in Salzburg erschien zuerst auf Sachverständiger Blog.

Wasserschaden als Mieter - Wer kommt für den Schaden auf?

Um gegen Wasserschäden gewappnet zu sein, ist neben der Prävention vor allem die richtige Absicherung durch einen lückenlosen Versicherungsschutz unabdinglich. Allerdings muss hier zwischen dem Wohneigentum und dem Mietobjekt unterschieden werden. Anders als bei dem Hausbesitzer, teilt der Mieter zumindest im Wohngebäudebereich das Risiko mit dem Vermieter.

So hat der Mieter im Rahmen seiner mietrechtlichen Obhutspflicht dafür Sorge zu tragen, die Wohnung sowie sämtliche Gegenstände, die einen Schadenfall herbeiführen könnten, akustisch und optisch zu überwachen. Ist der Mieter nachweislich für einen Wasserschaden verantwortlich zu machen, weil er zum Beispiel Essensreste in den Abfluss gespült hat und so einen Rohrbruch hervorgerufen hat, haftet er laut dem Paragraphen 280 des Bürgergesetzbuches für die Beseitigung des Schadens am Gebäude. Hier kommt also das Verschuldensprinzip zum Tragen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn bei dem Vermieter ein Verschulden vorliegt oder die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann. Getreu dem Motto "Eigentum verpflichtet." muss hier der Vermieter für die Kosten für die Beseitigung des Schadens am Gebäude sowie gegebenenfalls am Hausrat aufkommen. Als Hausbesitzer eines selbstbewohnten Wohngebäudes müssen Sie sowohl bei einem selbst- als auch bei einem unverschuldeten Wasserschaden die Kosten tragen, wenn Sie nicht über eine Wohngebäude- und Hausratversicherung verfügen.

Kurz gefasst: Der Hauseigentümer muss bei einem selbstbewohnten Wohngebäude unabhängig von der Verschuldensfrage sowohl für Wasserschäden am Gebäude, am Hausrat sowie gegebenenfalls der Ableitungsrohe die Sorge tragen.

Bei einem Mietobjekt ist in erster Linie die Verschuldensfrage relevant. Ohne jegliches Verschulden beider Parteien muss der Mieter im Falle eines Wasserschadens seinen Hausrat und der Vermieter sein Wohngebäude auf eigene Kosten instand setzen. Sinnvoll ist es daher, wie unten aufgeführt, entsprechende Versicherungsverträge abzuschließen, um das Risiko eines Leitungswasserschadens an die Versicherungsgesellschaft zu übertragen. Doch was können Sie als Mieter tun, wenn die Wohnung infolge eines Wasserschadens nur teilweise bewohnbar ist?